Die Kulturstiftung des Bundes fördert innovative Programme und Projekte im internationalen Kontext, in allen künstlerischen Sparten — ausdrücklich auch Literatur. Antragsberechtigt sind Institutionen im In- und Ausland (Rechtsform unerheblich); Einzelpersonen werden in der Regel nicht gefördert.
Wichtig: Die Antragssumme beträgt mindestens 50.000 €, mindestens 20 % Eigen- und/oder Drittmittel müssen bei Antragstellung gesichert sein. Anträge können jederzeit eingereicht werden; die Jury tagt zweimal jährlich.
Für das EuropiaSF-Umfeld relevant für größere grenzüberschreitende Literaturprojekte (Festivals, Anthologien, Plattform-Programme) mit internationalem Fokus.